Deutschland hat am 1. Mai 2021 offiziell eine Novelle des bereits seit vielen Jahren bestehenden Jugendmedienschutzgesetzes verabschiedet, das ab sofort gültig ist. Insbesondere Bereiche wie Kostenfallen beim Spielen auf mobilen Geräten sowie die massiv ansteigende Medienabhängigkeit sollen künftig deutlich eingedämmt werden. Aber auch der wachsenden Problematik durch Cybermobbing widmet sich die Gesetzgebung in der Novelle. Eltern sollen nun konsequenter in die Pflicht genommen werden. Viele Paragraphen des Gesetzes dienen dabei insbesondere der Orientierung.
Unternehmen, die Videospiele oder auch Smartphone Apps mit Spielinhalten bereitstellen, sind ab sofort streng dazu verpflichtet, eine Alterskennzeichnung anzugeben. Insbesondere die Industrie im Ausland wird damit konsequenter überwacht, denn dort gelten bisweilen häufig überhaupt keine Beschränkungen für Kinder und Jugendliche. Angebotene weitere Medien, darunter Filme und Serien, sind ebenfalls kennzeichnungspflichtig.
Die Novellierung des in Deutschland bis dahin geltenden Jugendmedienschutzgesetzes wurde insbesondere durch die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin angeregt, denn gerade diese nimmt eine drastische Suchtgefährdung vieler Minderjähriger wahr. Die Zahl spielsüchtiger Kinder und Jugendlicher ist in den vergangenen Jahren massiv angestiegen.
Bereits am vergangenen Samstag, den 1. Mai 2021, hat sich Generalsekretär Prof. Dr. Hans-Iko Huppertz geäußert, der für die DAKJ tätig ist: „Dass eine Anpassung des Gesetzes trotz erheblicher Widerstände seitens der Gaming-Industrie gelungen ist, dafür können wir der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesfamilienministerium, nur gratulieren und danken.“
Schon bald soll eine neu aufgestellte Bundeszentrale ihre Arbeit aufnehmen, denn letztlich braucht es bei einem derart strengen Jugendmedienschutzgesetz ein entsprechend genaues Überwachungsorgan. Von eben diesem ist die Effizienz der Novellierung abhängig. Ob also der Schutz tatsächlich so gewährleistet ist, wie ihn sich die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin wünscht, das wird sich erst in den nächsten Monaten zeigen.
Wichtig sei laut Huppertz insbesondere, dass alle 16 Bundesländer mitziehen. Verstöße gegen das Gesetz müssten demnach sofort und mit aller Schärfe geahndet werden.
Hauptsächlich geht es bei dem Jugendmedienschutzgesetz darum, dass klare Altersbeschränkungen eingehalten werden. Eltern sind demnach in der Verantwortung, die Spielaktionen ihrer Kinder zu überwachen. Klar ist, dass das Spielen im Online Casino ebenso unzulässig ist wie der uneingeschränkte In-App Kauf, der künftig bestenfalls komplett für Kinder und Jugendliche gesperrt ist.
Alle Unternehmen, die in irgendeiner Form mit Medien zu tun haben, – und damit eben auch das für Erwachsene oftmals so beliebte Online Casino – sind fortan gezwungen, ihre Vorkehrungen zum Jugendschutz weiter zu verbessern. Nur so ist gewährleistet, dass die drastische Entwicklung der jungen Generationen rückläufig wird.
Casino Spiele dürfen nur dann genutzt werden, wenn der Kunde des Casinos wenigstens 18 Jahre alt ist. Seriöse Anbieter der Branche überprüfen Daten sehr gewissenhaft. Anders sieht es dagegen bei App-Entwicklern aus. Zwar gab es hin und wieder bereits Altersbeschränkungen, diese werden jedoch nicht kontrolliert, so dass Kinder wie Jugendliche immer häufiger verschuldet waren – gerade weil sie die Konsequenzen von In-App Käufen gar nicht abschätzen können.
Klar ist, dass das Gesetz zum Jugendmedienschutz, welches 2002 erlassen wurde, deutlich veraltet ist. Gerade in der jüngsten Entwicklung stieg die Anzahl an Kindern und Jugendlichen, die eine Problematik im Zusammenhang mit In-App Käufen, Glücksspielen und dergleichen entwickelten. Eine Reform war somit unausweichlich, doch bisweilen gibt es genau daran noch immer Kritik. Die Geschäftsführerin der Freiwilligen Schutzkontrolle Fernsehen, kurz FSF, sieht aktuell Verbesserungsbedarf. So sagte Claudia Mikat:
„Das Gesetz ist gut gemeint, aber noch nicht gut. Ein moderner kohärenter Rechtsrahmen mit einheitlichen Regeln und Rechtsfolgen für alle Verbreitungswege steht weiterhin aus.“
Bund und Länder befinden sich derzeit auf keinem Nenner, die Verantwortlichkeit ist somit unklar. Für Mikat kann die Umsetzung des neuen Jugendmedienschutzgesetzes nur erfolgreich sein, wenn es Bund und Ländern schaffen, die Zuständigkeiten klar zu regeln. Genau hieran scheint es bisher jedoch zu scheitern.
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