Cent Auktionen gelten als Glücksspiel

In Deutschland ist ein weiterer Schlag gegen das „illegale Glücksspiel“ gelungen. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat entschieden, dass die so genannten Cent Auktionen als Glücksspiel einzustufen und damit verboten sind. Dies ist das Aus verschiedener Internetseiten und auch den Kunden wird das eine oder andere Schnäppchen entgehen.

Doch wie funktionieren überhaupt diese Auktionen. Es gibt teilweise kleine Unterschiede aber im Großen und Ganzen sind sie sich doch sehr ähnlich. Zur Erklärung bleiben wir bei dem hier genannten Fall. Auf der Internetseite des angeklagten Unternehmens konnten die Spieler an Auktionen teilnehmen. Allerdings wurde dabei nicht direkt auf den Produktpreis geboten, sondern sie mussten sich vorher Punkte für je 50 Cent kaufen und konnten mit diesen dann bieten. Jeder Punkt der für ein Gebot abgegeben wurde trieb den Preis des Produktes um einen Cent nach oben und verlängerte die Gebotszeit um ca. 15 Sekunden. Der Bieter welcher vor Ablauf der Zeit das letzte Gebot abgegeben hat, konnte sich nachher das Produkt zu dem letzten Preis kaufen.

Dieses System generierte durchaus einige Schnäppchen, aber halt nur für den letzten Bieter. Alle anderen mussten drauf zahlen, so dass in Summe der Verkäufer mehr Geld für sein Produkt bekam als es Wert war und für wie viel es verkauft wurde. Um es mal an einem Beispiel zu zeigen, wenn eine Playstation für 100 € weg ging, dann haben die Gebotspunkte insgesamt 5.000 € eingebracht. Ein lukratives Geschäft, das nun so nicht mehr zu machen ist.

Darum sind Cent Auktionen Glücksspiel

Um zu entscheiden ob es sich bei einem Spiele um ein Glücksspiel handelt ist es wichtig zu beurteilen in wie weit das Ergebnis vom Zufall abhängig ist. Beim Roulette zum Beispiel ist es komplett vom Zufall abhängig, beim Poker viel weniger und beim Schach oder Fußball entscheidet alleine das Können, oder sagen wir zumindest auch mal die Tagesform. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat in diesem Fall ganz klar festgehalten, dass die Teilnehmer der Auktion nicht absehen können wie lange die Auktion läuft. Deshalb können sie auch keinen wirklichen Einfluss auf das Ergebnis nehmen. Das Ergebnis ist schließlich nicht die Gebotsabgabe, sondern das letzte Gebot.

Aus diesem Grund hat das Gericht entschieden, dass es sich bei Cent Auktionen um ein Glücksspiel handelt. Dementsprechend muss die Internetseite sofort ihren Betrieb einstellen. Dies gilt allerdings nur für diesen Fall. Alle anderen so tätigen Unternehmen werden erst einmal weiter machen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass nach diesem Urteil auch gegen weitere vorgegangen wird und es so irgendwann zum Aus für diese Branche kommt. Ob das wirklich zu beklagen ist, ist fraglich. Schließlich muss man festhalten, dass hier zwar einer der Teilnehmer vielleicht einen guten Preis erzielt, aber die Masse einfach kräftig drauf zahlt. Da ist es schon fast eine Schande mit online Casinos verglichen zu werden. Diese bieten schließlich faire Quoten und auch weitaus bessere Auszahlungen.

Ist die Branche damit ausgelöscht?

Ja durch dieses Urteil dürfte das Aus für die meisten Cent Auktionen folgen. Aber es ist nicht davon auszugehen, dass solche Arten der Versteigerungen wirklich für immer von der Bildfläche verschwinden. Viele Anbieter werden sich einfach ein neues Geschäftsmodell überlegen. Etwas durchaus ähnliches, dass aber von dieser richterlichen Entscheidung nicht eingeschränkt wird. Und dann können sie damit wieder gutes Geld verdienen bis jemand dagegen vorgeht. Es ist einfach ein Katz und Maus Spiel, in dem die Strafverfolgungsbehörden so lange die Jäger sind bis die Politik endlich klare und auch europarechtsentsprechende Gesetze einführt.

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