Glücksspielsucht ist ein Thema, gegen das die deutsche Regierung seit Jahren vorzugehen versucht. Bereits im Oktober 2020 wurden Online Casinos bereits neue Auflagen erteilt, die beispielsweise verbieten, Spieleinsätze über 1 Euro zu investieren. Mit dieser und weiteren Vorgaben sollen die Gefahren einer Spielsucht künftig eingedämmt werden – auch, wenn ab Sommer 2021 erste offizielle Glücksspiellizenzen vergeben werden.
Einen 29 Jahre alten Mitarbeiter des Finanzsamtes in Syke hielten Gesetze nicht davon ab, sich in die Illegalität zu begeben. Nicht nur, dass der Mann rund 800.000 Euro in Online Casinos verzockte. Das Geld war auch nicht sein eigenes, sondern wurde von Steuerkonten der Einwohner abgezogen. Nun muss sich der Mann vor Gericht verantworten. Der Tatvorwurf lautet auf Veruntreuung sowie Steuerhinterziehung.
An dem vorliegenden Fall zeigt sich einmal mehr, wohin Spielsucht führen kann. Der Mitarbeiter des Syker Finanzamtes gab vor Gericht an, das Geld benötigt zu haben, um seine Sucht irgendwie zu finanzieren. Offensichtlich war ihm gar nicht bewusst, wie viel er eigentlich verzockt hatte. Wäre er nicht aufgeflogen, hätte er womöglich schon in Kürze die Marke von einer Million Euro geschafft. Seine bisherige Veruntreuung bringt ihn nun für dreieinhalb Jahre hinter Gitter.
Der Fall des Mitarbeiters wurde vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts in Verden verhandelt. Hier musste sich der Finanzbeamte verantworten und erhielt bereits Mitte der Woche sein Urteil. Der 29-Jährige, der in Bassum zu Hause ist und bereits seit einigen Jahren für das Finanzamt Syke arbeitet, verspielte genau 857.755 Euro und einige Cent. Verurteilt wurde er in insgesamt 34 Fällen.
Ein Statement des Richters Markus Tittel, welcher in dem Fall den Vorsitz hatte, spricht Bände: „Es besteht überhaupt kein Zweifel, dass es zu den Taten gekommen ist, weil Sie das Geld zum Spielen brauchten.“ Laut Richter sei der Täter hochgradig spielsüchtig.
Vor ziemlich genau einem Jahr fiel im Finanzamt auf, welche Summen fehlten. Das führte im April 2020 dazu, dass man dem Beamten auf die Schliche kam. Eine Bank brachte das Finanzamt Syke darauf, denn diese meldete sich, da man den Verdacht hegte, es könne Geldwäsche im Amt vorliegen. Der Beamte, der in Bassum lebt, hatte sich an Geldern von verschiedenen Steuerkonten bedient und dieses wiederum auf private eigene Konten umgebucht. Der damit verbundene Aufwand sei laut dem Richter alles andere als einfach gewesen, sondern es handle sich vielmehr um einen sehr komplexen Vorgang.
Dass die Tat überhaupt solange unentdeckt blieb, konnte sich der Täter ausrechnen. Die letzte offizielle Prüfung fand nämlich 2018 statt. Der Mann hatte somit bereits über zwei Jahre Zeit, sich an Geldern zu bedienen. Offenbar war ihm jedoch nicht bewusst, dass er früher oder später eben doch auffliegen würde. Nun muss er seine Haft antreten und wird im besten Fall die dreieinhalb Jahre für eine Therapie nutzen. Laut Gutachten eines Psychiaters ist der Bassumer Finanzbeamte nicht vermindert schuldfähig. Das Gericht kam im Laufe der Verhandlung jedoch zu einer anderen Auffassung.
So bitter die Zeiten für den an Spielsucht erkrankten Mann auch gewesen sein mögen, so sehr wirkt sich sein Schuldeingeständnis strafmildernd aus. Vor Gericht übernahm der Beamte die volle und eigene Verantwortung für seine Steuerhinterziehung. Der Richter gab ihm zu verstehen, dass die schlimmste Zeit erst jetzt beginnt, denn in den kommenden Jahren hat der Bassumer genug Gelegenheit, sich über sein Verhalten im Klaren zu werden und möglichst etwas gegen seine massive Spielsucht zu unternehmen.
Schon in wenigen Tagen wird das Urteil rechtskräftig, der Haftantritt steht somit kurz bevor. Einige Anklagen wurden fallengelassen, so dass der Verurteilte nunmehr rund 860.000 Euro anstatt der von der Staatsanwaltschaft benannten 927.000 Euro abzahlen muss. Aus dem finanziellen Desaster wird der Finanzbeamte kaum mehr herauskommen, seine Strafe selbst ist jedoch Ende 2024 abgesessen.
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