Seit dem 20. Janauar 2021 steht ein österreichischer Gastronom vor dem Landgericht in Salzburg. Der Tatvorwurf: Steuerhinterziehung. Tatsächlich soll der 45 Jahre alte Mann insgesamt vier Gaststätten in Salzburg betreiben. Dort erwartet Kunden nicht nur kulinarischer Genuss, sondern der Inhaber hat zudem mehrere Geldspielautomaten aufgestellt.
Grundsätzlich ist dies unter bestimmten Umständen möglich. Offenbar hat der 45-Jährige jedoch keine Steuern an das Finanzamt abgeführt und soll, wie es in der Anklageschrift lautet, rund 900.000 Euro hinterzogen haben. Die Geräte sind inzwischen zum Zwecke der Ermittlungen eingezogen worden. Die Behörden sind derzeit damit beschäftigt, alle darauf befindlichen Daten auszuwerten, um entsprechende Strafen verhängen zu können.
Laut Tatvorwurf soll der Salzburger innerhalb von vier Jahren, zwischen 2011 und 2015, Steuern durch Einnahmen aus Spielautomaten hinterzogen haben. Die Anklage geht von rund 865.000 allein in diese Zeit aus. Die Zahl beruht auf Schätzungen des Finanzamtes. In den Einkommensteuererklärungen soll der Gastronom entweder falsche oder gar keine Angaben zu diesen Einnahmen gemacht haben.
Die Finanzpolizei hat zum Zwecke der Ermittlungen alle Daten der betriebenen Automaten ausgewertet. So kam heraus, dass der Wirt die dort errechneten Spieleinnahmen fälschlicherweise für sich behalten hat. Die Zahlen stimmen zudem nicht mit denen überein, die vor der Anklage vom Finanzamt vermutet wurden. Demnach sind die Schulden deutlich höher, was wiederum Auswirkungen auf das Strafmass haben dürfte.
Wie die Salzburger Nachrichten berichteten, stimmen die Verteidiger insoweit zu, als dass ihr Mandant tatsächlich keine korrekte Buchführung vorweisen könne. Dennoch sei der Tatvorwurf der Steuerhinterziehung in ihren Augen lediglich „aus der Luft gegriffen“ und entspräche somit nicht den Fakten. Derzeit wird darüber diskutiert, inwieweit das Finanzamt die Schätzungen überspitzt habe.
Bis dato kann sich die Anklage tatsächlich nur auf Schätzungen stützen, die für ein Urteil erforderlichen Beweise scheinen teilweise zu fehlen. Insbesondere in Salzburg scheint es ein wachsendes Problem mit illegalem kleinen Glücksspiel zu geben. Diese wurde bereits vor Jahren durch das Land verboten, jedoch gab es seit 2020 mehr als 20 Fälle von unerlaubten Geldspielautomaten – sowohl in Gaststätten als auch in Privaträumen.
Während einige Länder in Österreich Glücksspiel auch ausserhalb der staatlichen Spielbanken zulassen, ist es in Salzburg und weiteren Regionen untersagt worden. Einen Straftatbestand hat der Gesetzgeber jedoch nicht konkret festgelegt, so dass sich viele Gastronomen unbeirrt weiter ein Zubrot durch das Aufstellen von Spielautomaten verdienen.
Allein in den letzten Monaten wurden an die 200 Geldspielautomaten durch die Finanzpolizei aus dem Verkehr gezogen – darunter auch in Wien sowie Oberösterreich. Neben der Steuerhinterziehung ist insbesondere das Manipulieren der Automaten zur maximalen Gewinnerzielung ein wachsendes Problem. Im vorliegenden Fall geht es lediglich um besagte Hinterziehung. Mit welcher Strafe der Salzburger Gastronom rechnen muss, wird abzuwarten sein. Laut Gesetzgebung sind Haftstrafen bis zu 10 Jahren möglich. Dazu jedoch soll konkret festgestellt werden, wie umfangreich die vorgeworfene Steuerhinterziehung tatsächlich ist.
Die Regulierung in Österreich ist bekanntlich sehr strikt. Nicht staatliche Unternehmen haben demnach kaum eine Chance, Spielern ihr Angebot zu unterbreiten. Ausnahme bildet die wachsende Online Casino Branche. Diese hat im Gegensatz zum im aktuellen Fall beklagten Gastronomen den Vorteil, in der EU lizenziert zu sein. Dort wiederum gilt das Dienstleistungsfreiheitsgesetz, auf welches sich die meisten Anbieter der Branche gezielt berufen. Das jedoch gilt lokal letztlich nicht.
Während es im benachbarten Deutschland noch in diesem Jahr zu einer Regulierung von Online Casinos kommen wird, hält Österreich weiter an strengen Beschränkungen und dem Monopol der staatlichen Spielbanken fest. Die Konsequenzen für Betreiber von Gaststätten, die dieses Gesetz nicht befolgen, sind hart. Spieler dagegen kommen für gewöhnlich glimpflich davon. Im schlechtesten Fall wäre denkbar, dass Gewinne eingefroren werden, die sie mithilfe von nicht lizenzierten Spielautomaten oder dergleichen erzielt haben.
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