Kritik an Glücksspielnovelle in Österreich

Flagge ÖsterreichAm vergangenen Donnerstag debattierte der Sicherheitsausschuss im Landtag Oberösterreichs über die Novellierung des Glücksspielgesetzes. Betroffen sind neben Spielautomaten auch Sportwetten, wie bereits bekanntgegeben wurde. Die Novelle stößt jedoch bereits jetzt auf scharfe Kritik. Insbesondere die Grünen sowie die SPÖ sind nicht einverstanden mit den Plänen, an denen derzeit sowohl die ÖVP als auch die FPÖ arbeiten.

Unter anderem ist die Erstellung von Wettkundenkarten eine Überlegung, an der im Zuge der Novellierung gearbeitet werden soll. Alle Spieler in Oberösterreich wären demnach nur dann in der Lage, Spielautomaten und Wetten zu nutzen, wenn sie über eine solche Karte verfügen. Die wiederum soll den vollständigen Datensatz beinhalten und aufzeichnen, wann ein Spieler aktiv war.

Dafür erwartet Spieler auch die eine oder andere Lockerung. Während das Aufstellen von Geldspielautomaten aktuell lediglich in Gaststätten zulässig ist, könnten mit der Neugestaltung des Glücksspielgesetzes künftig auch weitere Gewerbe von der Aufstellgenehmigung profitieren – darunter Geschäfte, Tankstellen, Kinos und sogar Supermärkte.

SPOÖ und Grüne gegen Lockerungen

Der in der SPÖ Oberösterreich verantwortliche Vorsitzende Michael Lindner kritisiert die Novelle scharf. Schließlich sei das „kleine Glücksspiel gewissermaßen die Einstiegsdroge in die Spielsucht“. Er befürchtet, dass die Zahl Spielsüchtiger in Oberösterreich schon bald durch die Decke gehen könnte, sollte das neue Gesetz tatsächlich verabschiedet werden. Dabei sollte es doch das erklärte Ziel sein, Spielsucht einzudämmen, anstatt Bewohnern des Landes das Zocken so einfach zu machen.

Lindner ergänzte: „Schwarz-Blau bringt das Glücksspiel praktisch flächendeckend zu den potenziellen Kunden. Und mehr Angebot heißt auch mehr Personen, die spielen.“ Hermann Krenn, der Sicherheitssprecher der SPÖ, stimmt den Ausführungen zu. Insbesondere sorgt er sich um Jugendliche, die durch die Novellierung unkontrollierten Zugang zu Spielautomaten und Sportwetten bekämen. Die eigentlich geplanten Mindestabstände zu Kinder- und Jugendeinrichtungen wurden von der regierenden Koalition indes augenscheinlich komplett verworfen – ein herber Rückschlag für Kritiker der SPOÖ und der Grünen.

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Novelle aufgrund scharfer Ablehnung kaum umsetzbar

Ebenso wie die beiden Parteien lehnt auch das Finanzministerium in Oberösterreich eine Novellierung ab, die Glücksspiel derart erleichtert. In der veröffentlichten Stellungnahme des Ministeriums wird erklärt:

Eine Ausweitung der Einzelaufstellungen auf alle gewerblichen Betriebsanlagen ohne nähere Einschränkung wie erlaubte Örtlichkeiten oder eingeschränkte Öffnungszeiten bedeutet die Möglichkeit einer unbestimmten Ausweitung des Glücksspielangebots durch Einzelaufstellungen von Glücksspielautomaten innerhalb des höchstzulässigen Verhältnisses von einem Glücksspielautomaten pro 1.200 Einwohner. Die Präsenz von Glücksspielautomatenaufstellungen im Alltag der oö. Bevölkerung würde massiv erhöht werden. Dies ist aus Spielerschutzgründen in der vorgesehenen uneingeschränkten Form abzulehnen.

Dieser Einschätzung und klaren Ablehnung schließt sich nicht zuletzt die oberösterreichische Polizei an. Faktisch ist bei einer Flut an aufgestellten Geräten in sämtlichen Gewerbebetrieben gar nicht mehr kontrollierbar, ob die Anwender tatsächlich volljährig sind. Der Spielerschutz kann demnach nicht gewährleistet werden, und insbesondere um die Jugendlichen im Land macht sich die Polizei ähnlich große Sorgen wie Politiker und Finanzministerium.

Weitere Beratungen für Ende Mai geplant

Nicht zuletzt wegen der scharfen Kritik werden die nächsten Beratungen zur Glücksspielnovelle in Oberösterreich vertagt. Für weitere Diskussionen ist der 20. Mai 2021 anberaumt. Bis zu diesem Datum wird man sich um den Einsatz eines zusätzlichen Untersuchungsausschusses bemühen. Schlussendlich verwehrt sich jedoch gerade Landesrat Klinger gegen die kritischen Ausführungen.

Laut Klinger wolle man das Gesetz gerade deshalb novellieren, um künftig einen besseren flexiblen Schutz für Spieler garantieren zu können. Sofern also ein Gewerbebetrieb Automaten aufstellen wolle, wäre dies laut dem Landesrat lediglich unter strengen Auflagen möglich – insbesondere müssen die Geräte vom Hauptbetrieb getrennt angeboten werden und dürften ausschließlich für Volljährige mit entsprechender Spielerkarte zugänglich sein.

Darüber hinaus sollen Spieleinsätze und Zeiten klar im Gesetz verankert werden. Das Aufstellen sei nur mit entsprechender Lizenz zulässig. Eine solche müsse natürlich erst beantragt werden. Es ist erst einmal nicht davon auszugehen, dass in wenigen Monaten jede Tankstelle und jeder Supermarkt zur „Spielhalle“ umfunktioniert wird. Dennoch kommt der Ausschuss nicht umher, weitere Untersuchungen zugunsten des Spielerschutzes anzustellen, die sich voraussichtlich in die Länge ziehen werden.

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