In Ländern wie Deutschland soll es künftig die Möglichkeit geben, sich als Casinokunde selbst sperren zu lassen, sofern das Gefühl besteht, an einer nicht mehr eigenständig kontrollierbaren Spielsucht zu leiden. Nun hat die Niederlande bekanntgegeben, künftig einen Schritt weitergehen zu wollen. Bereits im Oktober 2021 werden dort die Richtlinien geendet. So ist es fortan auch Angehörigen und dem Spieler nahestehenden Dritten möglich, eine Sperre für eben diesen zu beantragen – auch, wenn dies unfreiwillig für den Casinokunden selbst geschieht.
Wie die niederländische Kansspelautoriteit – kurz KSA – erklärte, wurden von Seiten der Glücksspielbehörde neue Richtlinien entwickelt. Grund dafür ist die Tatsache, dass viele Spielsüchtige ihr Problem gar nicht selbst erkennen. Deshalb sollen nun auch Dritte die Option haben, eine Spielersperre für den Betroffenen zu beantragen. Dieser wird, sollte es zur Bewilligung des Antrags kommen, in das niederländische Zentralregister „Cruks“ eingetragen und kann für sechs Monate keine Online Casinos und auch keine lokalen Spielhallen mehr besuchen.
Bereits im April 2021 wurde in den Niederlanden der Remote Gambling Act verabschiedet, mit welchem strenge Regularien in Bezug auf Online Glücksspiel in Kraft treten. Wichtigstes Instrument im Kampf gegen die wachsenden Spielsuchtzahlen ist seither das so genannte Cruks, ausgeschrieben Centraal Register Uitsluiting Kansspelen. Dahinter steckt eine Zentraldatei, auf welche alle legalen Betreiber in den Niederlanden zugreifen und prüfen können, ob ein potentieller Spieler womöglich bereits gesperrt wurde. In diesem Fall darf im natürlich kein Zutritt – auch nicht virtueller Natur – gewährt werden.
Der Remote Gambling Act war bisher so ausgelegt, dass man im Wesentlichen auf Eigenverantwortung setzte. Hatte also ein Kunde das Gefühl, seine Spielzeit und damit auch finanzielle Lasten nicht mehr selbst steuern zu können, bestand für ihn jederzeit die Option, eine Spielpause einzulegen. Die Sperre gilt für mehrere Monate, da sie nur so effektiv sein konnte. Inzwischen hat sich jedoch einiges getan, und auch Angehörige sollen Spieler künftig sperren lassen dürfen.
Unfreiwillige Sperren sollen dabei helfen, die Zahlen jener zu drücken, die ihre Spiele– Sucht nicht selbst erkennen und die allein deshalb drastische finanzielle wie soziale Konsequenzen zu befürchten haben. Laut der niederländischen Glücksspielaufsicht werden deshalb schon in wenigen Wochen auch Anträge von Angehörigen in die Cruks-Liste geprüft. Hierbei muss es sich nicht zwingend um direkte Verwandte handeln. Auch Dritte, die anderweitig von der Sucht betroffen sind, wie beispielsweise Arbeitgeber und Freunde des Spielers, können nun Anträge stellen.
Ziel der KSA ist es, solche unfreiwilligen Anträge nicht einfach zu genehmigen. Vielmehr werden die von Dritten gelieferten Argumente weitreichend und detailliert geprüft, ehe eine Entscheidung für oder gegen die Sperre von sechs Monaten erfolgt.
Antragsteller müssen in ihrer Begründung glaubhaft machen, dass sie tatsächlich massiv unter der Spielsucht des Spielers leiden, für den sie die Sperre vorgesehen haben. Ein gutes Beispiel lässt sich für Kinder oder Ehepartner aufführen. Wird deren Erbe verzockt, können keine Rechnungen mehr beglichen werden oder aber das Geld für den Ruhestand fließt vollständig ins Casino, sind das klare Gründe dafür, eine Sperre durchzusetzen.
Die finanzielle Seite hat natürlich ein besonderes Gewicht und wird deshalb von der KSA sehr ernst genommen. Aber auch die soziale Komponente begründet einen Sperrantrag. Meist ziehen sich Spielsüchtige stark von ihrem Umfeld zurück, die sonst klassische Lebensführung fehlt irgendwann gänzlich. Werden Nahestehende davon belastet, haben sie ebenso das Recht, eine Sperre zu beantragen – nicht zuletzt Arbeitgeber, weil der Betroffene beispielsweise seiner Tätigkeit nicht mehr nachgeht.
Geprüft wird jeder Antrag in mehreren klar definierten Phasen. Betroffene selbst sollen Stellung beziehen, die wirtschaftliche und soziale Komponente wird geprüft. Sollte sich keine alternative Lösung ergeben, die für alle Seiten akzeptabel ist, erfolgt nach gründlicher Überprüfung eine Sperre von jeweils sechs Monaten. Im Anschluss kann ein weiterer Antrag gestellt werden, wenn nötig.
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