Tombola Verbot in der Provinz

Tombolas gehören bei vielen Veranstaltungen dazu. Sei es das Kirchenfest bei dem so für eine Orgel gesammelt wird, die Feuerwehr, die anschließend mit dem Geld Spielzeug für ein Kinderkrankenhaus kauft oder eben wie in diesem Fall das Schulfest auf dem für eine Tischtennisplatte gesammelt werden sollte. Doch im letzten Fall hat die Stadt Sangerhausen in Sachsen-Anhalt der Tombola einen Riegel vorgeschoben und sie als illegales Glücksspiel verboten.

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Man kann sich nun über die „Provinzpolitiker“ lustig machen und das Ende des sozialen Engagements herauf beschwören. Aber was sie hier getan haben ist einfach nur die Folge des Glücksspielstaatsvertrags. In dem haben sich die Ministerpräsidenten unter anderem drauf geeinigt, dass Glücksspiele nicht Kindern zugänglich gemacht werden dürfen.

Der Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland ist schuld

Kurz zusammen gefasst wollte der Elternbeirat an einem Gymnasium eine Tombola veranstalten. Die Preise wurden von regionalen Unternehmen gestellt und mit dem eingenommenen Geld sollte eine Tischtennisplatte auf den Hof gestellt werden. Diese Aktion findet jährlich statt, doch aufgrund verschiedener neuer Gesetze seit 2017 musste sie erst bei der Stadt angemeldet werden.

In vielen Fällen ist oder war diese Anmeldung bisher kein Problem. Allerdings hat man dieses Mal in Sangershausen die Gefahr erkannt und die Tombola verboten. Was natürlich schade für die Eltern und die Kinder ist, aber rechtlich vollkommen in Ordnung. Egal wie man es dreht und wendet es handelt sich bei einer Tombola um Glücksspiel. Da ist es auch egal ob diese nur einmal im Jahr oder alle zehn Jahre stattfindet. Und damit ist es nach dem Glücksspielstaatsvertrag verboten.

Natürlich ist jetzt der Aufschrei groß und selbst einige Landespolitiker wie der Schulminister und der Innenminister schalten sich ein. Selbstverständlich nicht ohne das Verhalten der Stadt wahlkampfmäßig und medienwirksam zu kritisieren. Doch was wäre wenn sich die Situation etwas anders darstellt. Was wäre wenn die Spielbanken in dem Bundesland einmal im Jahr einen Tag der offenen Tür für Kinder veranstalten? Wenn die Preise einem wohltätigen Zweck gespendet werden. Oder wenn die Automatencasinos Kinder nur einmal im Jahr spielen lassen und das dabei gewonnene Geld spenden? Dann wäre der Aufschrei wieder groß. Allerdings nicht weil dort den sozialen Einrichtungen das Geld fehlt, sondern weil die Kinder so direkt in die Spielsucht und zur Beschaffungskriminalität geleitet werden.

Es braucht einen freien Glücksspiel Markt mit klaren Regeln

Wenn also einmal im Jahr den Schulen Glücksspiele erlaubt werden, wie kann man es dann bei Spielbanken oder online Casinos verhindern? Mit welcher Begründung soll es verhindert werden? Gut schaut man sich die Entwicklung bei den Sportwetten an, dann braucht es anscheinend in Deutschland nicht immer eine Begründung dafür. Aber es ist eben auch zu sehen, dass die EU solche Spielchen nicht zulässt.

Das Ergebnis ist mittlerweile ein offener Sportwetten Markt in dem jeder mitspielen darf, der sich an die Regeln hält. Bei Casino Spielen, Lotto oder anderen Glücksspielen ist das noch nicht so. Hier wird weiterhin versucht mit dem Glücksspielstaatsvertrag die Monopolisten zu schützen. Und das Ergebnis sieht man nun an der Schule in Sangerhausen.

Wer hier den kommunalen Entscheidungsträgern einen Vorwurf macht, dass sie weltfremd handeln, der macht einen Fehler. Der sollte sich lieber erst einmal den Glücksspielstaatsvertrag anschauen. Denn diesem ist dieses Verbot geschuldet. Und so lange dort irgendwelche Monopole geschützt werden sollen wird es immer wieder zu solchen Entscheidungen kommen.

Wichtig wäre es endlich einmal klare Regeln zu verfassen und nicht solche, die nur auf einen oder wenige Anbieter zugeschnitten sind. Ja dann würde es nicht mehr nur staatliche Anbieter geben, sondern auch andere Unternehmen könnten mitmachen. Aber das würde weder die Sicherheit verringern noch den Spielerschutz aushebeln – jedenfalls nicht wenn die dafür verantwortlichen Vorschriften dementsprechend abgefasst werden. Und dann könnte auch ein Gymnasium wieder ohne als illegaler Glücksspiel Anbieter gebrandmarkt zu werden eine Tombola veranstalten.

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