Zürich erlaubt Spielautomaten in Gaststätten

Flagge SchweizIm Schweizer Kanton Zürich gibt es für Spieler nun gute Nachrichten: Der Gesetzgeber wird fortan den Betrieb von Automaten in Gaststätten zulassen – das tatsächlich mit echter Gewinnauszahlung. Für viele kam die Entscheidung überraschend, denn aufgrund der Spielsuchtgefahr wurden die Geräte bereits 1995 im gesamten Kanton verboten. Nun jedoch hat man sich für eine neue Gesetzgebung entschieden, die bereits ab Juni 2021 greifen wird.

Dem Präsident des Swissplay Branchenverbandes, der bereits viel Erfahrung mit dem Aufstellen von Spielautomaten hat, ist es wichtig, klar zu differenzieren. Bei den Geräten, die fortan in Zürich zugelassen werden sollen, handelt es sich faktisch nicht um dieselben, für die Mitte der 1990er Jahre ein Verbot ausgesprochen wurde.

Diese Regeln treten 2021 in Kraft

In der Schweiz steht das Bundesrecht offiziell über dem der einzelnen Kantone. Da dieses das Betreiben von Geldspielautomaten in Gastronomiebetrieben zulässt, wird es fortan auch in Zürich erlaubt sein, Automaten aufzustellen. Jedoch müssen diese selbstverständlich strenge Kriterien erfüllen.

Für das in Zürich verabschiedete Gesetz, welches den Betrieb von Geschicklichkeits- und Glücksspielen bis dato deutlich einschränkte, gibt es nun keine Rechtsgrundlage mehr. Zumindest wurde diese Äußerung mit einer gewissen Vorsicht von der Gespa (Geldspielaufsicht) getroffen. Wichtig für den Betrieb ist das Vorhandensein einer Spielbewilligung. Kann diese vorgelegt werden, steht es Gastronomen frei, sich für das Aufstellen von Automaten zu entscheiden.

Weiter heißt es, dass Zürich durchaus die Möglichkeit hat, sich erneut gegen das geltende Recht durchzusetzen. Dazu jedoch müssen wiederum neuere Gesetze verabschiedet werden. Wenn der Kanton dies überhaupt vorhat, würde eine solche Neuerung mitunter mehrere Jahre Zeit in Anspruch nehmen.

Legale Angebote sollen Sicherheit bieten

Branchenkenner, darunter auch Reichenberger, der als Glücksspielpräsident fungiert, sind sich zumindest bezüglich des Spielerschutzes einig. Um diesen langfristig zu gewährleisten, ist es zwingend notwendig, den Spielbetrieb auch und gerade in der Gastronomie zu legalisieren. Die Entscheidung des Bundes trifft letztlich auf sämtliche Kantone zu, wobei es einigen leichter fällt als anderen, die neue Regulierung umzusetzen.

Tatsächlich nehmen gerade Gastronomen einen gewissen Teil ihres Geldes durch Automatenspiele ein. Wenn man in dem Zusammenhang auf Österreich blickt, hat viele Betreiber von Gaststätten das Wegfallen der Geräte die Existenz gekostet. Vom Getränkeausschank allein können heute nur noch wenige leben.

Ziel des Kantons ist es nun, anstelle von Glücksspielautomaten vorrangig Geschicklichkeitsspiele mit Aussicht auf echte Gewinne aufzustellen. Man plant in Zürich, das Angebot so aufzubauen, dass Spieler eben nicht mehr im illegalen Bereich nach Möglichkeiten suchen müssen. Dennoch wird natürlich weiterhin auf die Spielsuchtprävention geachtet und agiert, sollte dies erforderlich sein.

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Neues Bundesrecht kommt Gastronomie zugute

Wie bereits angemerkt, gibt es kaum mehr einen Vergleich zwischen Automaten der 1990er Jahre und dem, was heute vorrangig angeboten wird. Die Geräte, die derzeit in der Gastronomie geplant sind, wurden speziell für diesen Bereich entwickelt. Es handelt sich demnach um die Möglichkeit, durch Geschick Gewinne zu erzielen. Solche Auszahlungen werden höchstwahrscheinlich ebenso begrenzt wie die Einsätze.

Noch tut sich Zürich schwer mit der Entscheidung, denn hier wurden Geldspielautomaten bereits 10 Jahre früher verboten als in den übrigen Kantonen. Das Spielen nimmt aufgrund des Faktors der Geschicklichkeit fortan deutlich mehr Zeit in Anspruch. Hinzu kommt, dass Nutzer den Ausgang der Spielrunden durch systematische Entscheidungen beeinflussen können. Gespielt werden darf nach der bundesweiten Gesetzgebung nur an einem einzigen und nicht mehr – wie es in den 90er Jahren üblich war – an mehreren Automaten gleichzeitig.

In der Schweiz hofft man darauf, durch das geforderte Geschick einen großen Teil des bis dato üblichen Suchtpotentials rauszunehmen. Wer spielt, sollte dies auch in Gaststätten nur zum Spaß tun, ohne dabei unter Druck zu geraten. Geplant sei laut Reichenberger ein monatlicher Gewinn in Höhe von maximal 600 bis 800 Franken. Dabei wird der Betrag zwischen Gastwirt und Anbieter geteilt, Spielern selbst stehen vergleichsweise geringe Gewinnsummen zu.

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